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   FG Hessen, 06.04.2005 - 8 K 5273/00   

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https://dejure.org/2005,19366
FG Hessen, 06.04.2005 - 8 K 5273/00 (https://dejure.org/2005,19366)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.04.2005 - 8 K 5273/00 (https://dejure.org/2005,19366)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. April 2005 - 8 K 5273/00 (https://dejure.org/2005,19366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 Nr 1 GewStG, § 31 GewStG, § 33 Abs 1 S 1 GewStG
    Zerlegung bei unbilligem Ergebnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 33 Abs. 1 § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Gewerbesteuer; Zerlegung; Arbeitslohn; Betriebstätte; hoher Umsatz; Verkehrsbelastung - Abweichender Zerlegungsmaßstab bei umsatzstarken Betrieben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abweichender Zerlegungsmaßstab bei umsatzstarken Betrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zerlegung des Steuermessbetrags nach einem anderen Maßstab als dem der Arbeitslöhne; Rechtfertigung einer Zerlegung nach einem abweichenden Maßstab durch eine Unbilligkeit bei Anwendung des gesetzlichen Zerlegungsmaßstabs; Rechtfertigung einer abweichenden Zerlegung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2005 - 8 K 5273/00
    Vielmehr muss die Unbilligkeit erhebliches Gewicht haben und eindeutig und augenfällig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 12. Mai 1992 VIII R 45/90, BFH/NV 1993, 191 m.w.N.).

    Die Zerlegung soll nicht einen Finanzausgleich ersetzen (vgl. BFH VIII R 45/90, a.a.O.).

  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2005 - 8 K 5273/00
    Ein solcher besonderer Fall liegt nur vor, wenn auf Grund der atypischen Umstände des Einzelfalls die sich auf Grund des groben Maßstabs des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird, die (nachteiligen) Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 GewStG also von wesentlicher Bedeutung sind (BFH, Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836).

    Wie sich aus den Materialien zum Gewerbesteuerrecht ergibt, sind jedoch andere betriebsbezogene Merkmale deshalb als Zerlegungsmaßstab abgelehnt worden, weil die Feststellung derselben höhere Schwierigkeiten bedeuten würde und dennoch zu keinem gerechteren Ergebnis führen würde (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836).

  • BFH, 12.07.1960 - I B 47/59

    Zerlegung des Gewerbemeßbetrags - Anspruch einer Stadt auf einen Anteil am

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2005 - 8 K 5273/00
    Die Klägerin hat zudem einen Nachweis entsprechender Belastungen nicht erbracht (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juli 1960 I B 47/59 S, BStBl III 1960, 386).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 10 K 10165/14

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei gewerbesteuerlicher Organschaft -

    Die Gemeinden sollen also gerade im Hinblick auf die Lasten, die ihnen durch die Ansässigkeit der Arbeitnehmer einer Betriebsstätte auf ihrem Gebiet erwachsen - das sind z.B. Aufwendungen für den Bau von Straßen, Schulen, Krankenhäusern und Altersheimen (Hessisches FG, Urteil vom 6. April 2005 - 8 K 5273/00, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 11 K 111/99, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst [DStRE] 2004, 471) - am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden (Trossen, Deutsche Steuer-Zeitung [DStZ] 2006, 836).
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